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Pressemitteilung

Inakzeptable Verlängerungen bei Genehmigung hochgiftiger Pestizide: Deutsche Umwelthilfe zieht vor das Gericht der Europäischen Union

Donnerstag, 22.02.2024
© Dusko / Fotolia

Berlin, 22.2.2024: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat beim Gericht der Europäischen Union Klage gegen die Genehmigungsverlängerung des umweltschädlichen Herbizid-Wirkstoffs S-Metolachlor eingereicht. Ein Antrag der DUH auf Überprüfung der vorläufigen Verlängerung bis November 2024 war zuvor abgewiesen worden. Inzwischen hat die EU-Kommission aufgrund gesundheitlicher und ökologischer Bedenken entschieden, die Genehmigung für S-Metolachlor nicht noch einmal zu erneuern. Ob die angefochtene Verlängerung rechtmäßig war, ist aber nach wie vor offen – ebenso wie eine Grundsatzentscheidung mit Blick auf weitere hochgiftige Wirkstoffe.

Dazu DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch:

„Mit unserer Klage vor dem Europäischen Gericht gehen wir einen wichtigen Schritt im Kampf gegen hochgefährliche Pestizide. Obwohl die ursprüngliche Genehmigung von S-Metolachlor schon vor fast 10 Jahren abgelaufen ist, hat die EU-Kommission den Wirkstoff auf Druck der Agrarlobby immer wieder verlängert. Und das, ohne aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zu den Risiken für Menschen, Tiere und die Umwelt angemessen zu berücksichtigen. Wir brauchen jetzt dringend eine Grundsatzentscheidung, um zu verhindern, dass dieses skandalöse Vorgehen auch bei anderen Wirkstoffen weiter praktiziert wird. Wir dulden nicht, dass die Genehmigungs- und Zulassungsbehörden das im EU-Recht festgeschriebenen Vorsorgeprinzip umgehen und Umweltbelange ignorieren.“

Hintergrund:

Die EU-Kommission hatte die Genehmigung von S-Metolachlor im Mai 2023 verlängert, obwohl absehbar war, dass der Wirkstoff nicht die gesetzlichen Sicherheitsanforderungen erfüllt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hatte zuletzt im Februar 2023 Bedenken geäußert, weil bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit S-Metolachlor gesundheitsschädliche Auswirkungen auf bestimmte Säugetiere und Grenzwertüberschreitungen im Grundwasser durch potentiell krebserregende Stoffe nicht ausgeschlossen werden können. Die DUH kämpft auch auf nationaler Ebene mit fachlicher Unterstützung von foodwatch gegen die Zulassungen weiterer hochgiftiger Pestizide.

Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de

Dr. Caroline Douhaire, Rechtsanwältin
030 884 72 8-0, douhaire@geulen.com

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de

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